Wir möchten Sie darüber informieren, dass mit dem Inkrafttreten der derzeit gültigen Friedhofsordnung zum 1. Januar zusätzlich drei neue Grabarten gewählt werden können.
Im Einzelnen handelt es sich um ..
· Urnengrabstelle für zwei Urnen, z.B. für Ehepaare. Eine Platte mit den Maßen 60*40 cm wird mit den Vor- und Zunamen und den Geburts- und Sterbedaten versehen. Die Urnen werden vor der Platte beigesetzt. Die Grabstätte hat die Außenmaße von 1*1Meter.
· Baumbestattungen Urnen werden unter kürzlich angepflanzten Bäumen in Burgstemmen und Heyersum bzw. einem ausgewachsenen Baum in Mahlerten beigesetzt. Auf einer Platte auf einem Findling sind die persönlichen Daten des Verstorbenen/ der Verstorbenen festgehalten. Unter einen Baum können bis zu 24 Urnen beigesetzt werden. Auf dem Friedhof in Burgstemmen sind eine Linde, ein Bienenbaum, ein Amberbaum gepflanzt. Es besteht die Möglichkeit, sich einen bestimmten Baum auszuwählen.
· Sog. „Stelengräber“, wie sie schon als zweistellige Gräber vorhanden sind, können ab sofort auch als einstelliges Grab vergeben werden.